Deutsches und französisches Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
Hochschule
Heinrich-Heine-±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù ¶Ùü²õ²õ±ð±ô»å´Ç°ù´Ú
Hochschultyp
±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù
Fachbereichsadresse
Juristische Fakultät
±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùstraße 1, Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung
40225 ¶Ùü²õ²õ±ð±ô»å´Ç°ù´Ú
Partnerhochschule/n
CY Cergy Paris Université
FachbereichsadresseFaculté de droit, Site des Chênes
33, boulevard du port
95000 Cergy-Pontoise
Programmbeauftragte_r
Ansprechpartner_in
Swenja Heise
Tel: +49-(0)2 11 81 10 62 1
E-Mail: dfs-gk(at)hhu.de
Fachrichtung
Deutsch-Französisches Recht , RechtswissenschaftenStudienart
Sonstiges (MA-Niveau)Beginn des integrierten Studienganges
Licence und deutsche Zwischenprüfung oder vergleichbare QualifikationenSemesterbeitrag o. Studiengebühr an deutscher Hochschule
NeinStudiengang
Deutsches und französisches Wirtschafts-, Arbeits- und SozialrechtStudienverlauf
1. Studienjahr: Gemeinsames Studium als deutsch-französische Studiengruppe an der CY Cergy Paris Université, parallel im deutschen und französischen Recht in der jeweiligen Landessprache, mit Schwerpunkt der Ausbildung im französischen Recht
Zwischen den Studienjahren: zwei Praktika (jeweils sechs Wochen in Deutschland und Frankreich)
2. Studienjahr: Gemeinsames Studium als deutsch-französische Studiengruppe an der Heinrich-Heine-±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù ¶Ùü²õ²õ±ð±ô»å´Ç°ù´Ú, parallel im deutschen und französischen Recht in der jeweiligen Landessprache, mit Schwerpunkt der Ausbildung im deutschen Recht
Kurzbeschreibung des Studieninhaltes
Der Studienkurs bietet während des gesamten Studiums eine durchgehende parallele Ausbildung im deutschen und französischen Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht . Diese Ausbildung ist rechtsvergleichend und lässt den Studierenden die Wahl, ihren Schwerpunkt im Gesellschafts- oder Arbeitsrecht zu setzen. Er schließt ab mit dem Erwerb des französischen „Master 2 mention droit de l’entreprise“ (CY Cergy Paris Université) und der deutschen Schwerpunktbereichsprüfung, die 30% der ersten juristischen Prüfung (früher: 1. Staatsexamen) ausmacht, sowie dem deutschen Hochschulzertifikat „Integriertes Aufbaustudium im deutschen und französischen Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht (Heinrich-Heine-±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù ¶Ùü²õ²õ±ð±ô»å´Ç°ù´Ú)".verliehener akademischer Grad der Heimathochschule
Masterverliehener akademischer Grad der Partnerhochschule
Den Abschluss der Partnerhochschule finden Sie auf der entsprechenden Partnerseite des StudiengangsAnzahl der Semester an der Heimathochschule
2Anzahl der Semester an der Partnerhochschule
2Gesamtstudiendauer in Semestern
4Beginn des integrierten Studienganges
Licence und deutsche Zwischenprüfung oder vergleichbare QualifikationenAbschlussarbeit
Französische Masterarbeit als Bestandteil des „Master 2“ über ca. 3 Monate; deutsche häusliche Arbeit im Schwerpunktbereich über vier WochenBesonderheiten
– Gemeinsame deutsch-französische Studiengruppe während des gesamten Studiums
– Durchgängige parallele Ausbildung in beiden Rechten in der jeweiligen Landessprache sowie spezielle rechtsvergleichende Lehrveranstaltungen („Atelier juridique“)
– Praxisbezug durch zwei jeweils sechswöchige Pflichtpraktika in beiden Partnerländern
– Forschungsbezug durch zwei wissenschaftliche Arbeiten (französische mémoire und deutsche häusliche Arbeit im Schwerpunktbereich)
Praktikum
Zwischen dem ersten und dem zweiten Studienjahr: zwei Praktika (jeweils sechs Wochen in Deutschland und Frankreich bei einer Anwaltskanzlei, einem Gericht, einem Unternehmen oder einer Gewerkschaft)Studienvoraussetzungen
Licence und deutsche Zwischenprüfung oder vergleichbare Qualifikationen
Zulassungsverfahren
Erforderlich ist eine schriftliche Bewerbung bei der jeweiligen Hochschule, die neben den persönlichen Daten eine Begründung für die Wahl des Studiengangs (Motivation) enthält; diese Motivation ist in deutscher und französischer Sprache abzufassen und soll einen Umfang von jeweils 1 Seite DIN A4 haben; außerdem Kopien der Zeugnisse der licence und der deutschen Zwischenprüfung (bzw. vergleichbarer Qualifikationen). Nach Auswertung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen beim Programmbeauftragten, erfolgt auf Einladung ein Auswahlgespräch in deutscher und französischer Sprache.
Bewerbungsfrist
Jeweils der 15. JuniSprachvorbereitung
Wegen der Voraussetzung der erfolgreichen Teilnahme am deutsch-französischen Grundstudienkurs (S02-5) oder einer vergleichbaren Qualifikation nicht erforderlich.
Erforderliche Sprachkenntnisse
Sehr gute deutsche und französische Sprachkenntnisse
Für den Inhalt des ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô´Úü³ó°ù±ð°ùs online trägt die DFH keine Haftung.