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Die Vertreter*innen der Mitgliedshochschulen im Hochschulrat der DFH

Die vier Vertreter*innen der Mitgliedshochschulen im Hochschulrat sind in der Forschung und Lehre tätige Wissenschaftler*innen, die gemäß Art. 6 des Weimarer Abkommens von der Versammlung der Mitgliedshochschulen gewählt werden. Die Amtszeit der Vertreter*innen im Hochschulrat beträgt vier Jahre. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

Als Vertreter*innen der Interessen der Mitgliedshochschulen im Hochschulrat sind sie der Ansprechpartner*innen für alle Anliegen der Mitglieds- und Partnerhochschulen des Netzwerks der Deutsch-Französischen Hochschule. Fragen und Anregungen sind jederzeit willkommen. Die vier gewählten Vertreter*innen der Mitgliedshochschulen im Hochschulrat können über folgende E-Mailadresse kontaktiert werden:

 

Die Vertreter*innen

Prof. Dr. Andrea von Hülsen-Esch
   Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Prof. Dr. Heike Jaeckels
   htw saar
Dr. Joern Pütz    Université de Strasbourg
Prof. Dr. Christina Stange-Fayos
   Université Toulouse Jean Jaurès

 

Informationen für Mitgliedshochschulen

Die Vertreter*innen der Mitgliedshochschulen stellen regelmäßig Informationen für die Programmbeauftragten, Koordinatoren und Auslandsämter der Mitgliedshochschulen der DFH zur Verfügung.

Die Dokumente können Sie über die Benutzeranmeldung auf der Kontakt-Seite herunterladen.

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