Deutsch-französische Professuren
Informationen zum Förderinstrument
Zur Intensivierung und Stärkung der Forschung und Lehre im deutsch-französischen Kontext fördert die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) die Schaffung neuer deutsch-französischer Professuren oder die vorgezogene Wiederbesetzung vorhandener Professuren mit deutsch-französischem Fokus.
Ab dem akademischen Jahr 2025/2026 können fünf weitere Professuren von der DFH gefördert werden. Diese sollen die Bündelung wissenschaftlicher Exzellenz sicherstellen und dazu beitragen, dass Nachwuchswissenschaftler*innen mit zukunftssicheren Stellen versehen werden, um so langfristig die Vermittlung deutsch-französischer Expertise zu ermöglichen.
Die Ausschreibung richtet sich an Universitäten und an (Fach-)Hochschulen jeglicher Ausrichtung. Um sich für das Förderinstrument der deutsch-französischen Professur zu bewerben, ist eine Kooperation zwischen einer deutschen und einer französischen Hochschule notwendig, wobei eine Hochschule die Professur bei sich verankert.
Die Schaffung einer deutsch-französischen Professur kann umfassen:
- die Schaffung einer neuen Professur (W1 mit Tenure, W2, W3) im Bereich der deutsch-französischen Zusammenarbeit
- die (vorgezogene) Wiederbesetzung einer bestehenden Professur (W1 mit Tenure, W2, W3) im Bereich der deutsch-französischen Zusammenarbeit
Inhalt der Förderung
Die Förderdauer umfasst drei akademische Jahre mit einer jährlichen Fördersumme von 50.000 €. Eine vollständige oder teilweise Verlängerung der Förderung für ein bis drei weitere akademische Jahre ist vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel der DFH möglich. Mit der Förderung können anteilig Personalkosten (mit Ausnahme der Arbeitgeber- und Sozialbeiträge), Verwaltungskosten, projektbezogene Infrastrukturen, Publikationskosten, Reisen- und Aufenthaltskosten, Empfangs- und Bewirtungskosten sowie Kosten für Kommunikations- und Werbemaßnahmen abgedeckt werden.
Die Mittelzuweisung wird an die Hochschule ausgezahlt, die die ausgewählte deutsch-französische Professur bei sich verankert.
Bewerbungsfrist und Ausschreibung
Die Hochschulen sind herzlich eingeladen, ihre Bewerbungen bis zum 30. Juni 2024 an die DFH zu richten. Bitte beachten Sie zur Antragsstellung folgende Ausschreibung:
Aktuell geförderte deutsch-französische Professuren
- Chair in Earth System and Environmental Sciences der Universität Potsdam und der Université de Rennes
- Professur in Baubetrieb der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes und der Université de Lorraine
- Professur in Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht und Deutsch-Französische Rechtsvergleichung der Ruhr-Universität Bochum und der Université de Tours
- Professur in Interkulturalität in deutsch-französischen Arbeits- und Organisationskontexten der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und der Université de Bourgogne
- Professur in Musiktheorie mit Schwerpunkt Künstlerische Forschung der Hochschule für Musik Freiburg und der Université de Strasbourg
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an
Franziska Brachmann
+49 (0)681 938 12-143
brachmann@dfh-ufa.org