Deutsches und Französisches Recht
Hochschule
Universität ²Ñü²Ô²õ³Ù±ð°ù
Hochschultyp
Universität / Université
Fachbereichsadresse
Institut für internationales und vergleichendes öffentliches Recht Professur für Europäisches Verwaltungsrecht
Universitätsstraße 14–16
48143 ²Ñü²Ô²õ³Ù±ð°ù
Partnerhochschule/n
Université Jean Moulin Lyon 3
FachbereichsadresseEcole Européenne et Internationale de Droit
1, Avenue des Frères Lumière
69008 Lyon
Programmbeauftragte_r
Ansprechpartner_in
Studiengangskoordination U ²Ñü²Ô²õ³Ù±ð°ù
Tel: +49-251/83-21750
E-Mail: studium.dfr(at)uni-muenster.de
Fachrichtung
Deutsch-Französisches Recht , RechtswissenschaftenStudienart
BachelorBeginn des integrierten Studienganges
2022/23Semesterbeitrag o. Studiengebühr an deutscher Hochschule
Zahlung des regulären Semesterbeitrags, aktuell iHv ca. 320€ pro Semester (Erstattung der Gebühren auf Antrag der Studierenden für den Zeitraum, den die Studierenden an der Université Lyon 3 sind)Studiengang
Deutsches und Französisches RechtStudienverlauf
Der Doppelstudiengang gliedert sich in zwei große Abschnitte: die ersten beiden Studienjahre an der Universität ²Ñü²Ô²õ³Ù±ð°ù und das dritte Studienjahr an der Université Lyon 3. Die Studierenden absolvieren in den ersten zwei Studienjahren in ²Ñü²Ô²õ³Ù±ð°ù die grundlegenden Vorlesungen zum deutschen und französischen Recht (inkl. historischer und gesellschaftlicher Grundlagenfächer, mit Ausnahme des Strafrechts) durch muttersprachliche Dozierende. Zusätzlich nehmen die Studierenden an den durch das Sprachenzentrum angebotenen Fachsprachkursen teil. Vor dem vierten Semester ist zudem ein 3-wöchiges Praktikum bei einem Volljuristen im Partnerland vorgesehen. Nach dem vierten Semester wechseln die Studierenden gemeinsam nach Lyon, wo sie zwischen einer öffentlich-rechtlichen oder einer zivilrechtlichen Vertiefung wählen und die Vorlesungen gemeinsam mit den Studierenden der Licence im 3. Jahr (L3) besuchen.
Kurzbeschreibung des Studieninhaltes
Der dreijährige Studiengang ermöglicht den Studierenden, einen Doppelabschluss im französischen Recht (Diplôme national de Licence) und im deutschen Recht (Bachelor of Laws) zu erlangen. Dieser Doppelabschluss erlaubt den Studierenden, ihre Berufslaufbahn sowohl in Frankreich als auch in Deutschland fortzusetzen. Im Vordergrund stehen das deutsche und französische Zivilrecht sowie das Öffentliche Recht. Ergänzt wird das Studium in ²Ñü²Ô²õ³Ù±ð°ù und Lyon jeweils durch einzelne Veranstaltungen mit europäischen Bezügen.verliehener akademischer Grad der Heimathochschule
Licenceverliehener akademischer Grad der Partnerhochschule
Den Abschluss der Partnerhochschule finden Sie auf der entsprechenden Partnerseite des StudiengangsAnzahl der Semester an der Heimathochschule
4Anzahl der Semester an der Partnerhochschule
2Gesamtstudiendauer in Semestern
6Beginn des integrierten Studienganges
2022/23Abschlussarbeit
Die Abschlussarbeit ist eine rechtsvergleichende Bachelorarbeit, für die ein vorbereitendes Seminar bereits im 4. Semester besucht wird.Besonderheiten
Die französische Licence wird voraussichtlich auf deutscher Seite als universitäre Schwerpunktbereichsprüfung für den Studiengang Rechtswissenschaften mit Abschluss Staatsexamen anerkannt (30% der Note in der 1. Juristischen Prüfung). Auch die Veranstaltungen im deutschen Recht werden für die Zwischenprüfung anerkannt.
Praktikum
obligatorisch. Für das 4. Semester ist ein mind. 3-wöchiges Praktikum im Partnerland vorgesehen, für das die Universität ²Ñü²Ô²õ³Ù±ð°ù Hilfestellungen in der Suche nach geeigneten Praktikumsplätzen sowie in der inhaltlichen Vorbereitung bietet.Studienvoraussetzungen
Abitur bzw. Baccalauréat (oder gleichwertiger Abschluss) sowie Französischkenntnisse entsprechend des Niveaus B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
Zulassungsverfahren
Für ein Studium an der Universität ²Ñü²Ô²õ³Ù±ð°ù: Ãœberprüfung der Sprachkompetenz durch Vorlage einer anerkannten Bescheinigung (Hochschulzugangsberechtigung, DELF/DALF etc.).
Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren sind hier abrufbar: https://www.jura.uni-muenster.de/de/studium/weitere-studiengaenge/deutsches-und-franzoesisches-recht/voraussetzungen-und-bewerbungsverfahren/.
Bewerbungsfrist
Es gelten die allgemeinen Bewerbungsfristen der Universität ²Ñü²Ô²õ³Ù±ð°ù (i.d.R. 15. Juli eines jeden Jahres) und der Université Lyon 3.Sprachvorbereitung
Im ersten Studienabschnitt belegen die Studierenden in zwei semesterübergreifenden Modulen vier Fachsprachkurse, jeweils einen pro Semester und jeweils in ihrer Fremdsprache.
In den verschiednen Fachsprachkursen werden das Leseverstehen, faliche Konversationen sowie Vorträge, Diskusionen und die Übersetzung von Fachtexten trainiert. Den Übersetzungskurs belegen die Studierenden daher wieder gemeinsam.
Erforderliche Sprachkenntnisse
Erforderlich sind solide Kenntnisse der deutschen und französischen Sprache (B2-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen).
Für den Inhalt des ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô´Úü³ó°ù±ð°ùs online trägt die DFH keine Haftung.