Deutsches und Französisches Recht
Hochschule
Heinrich-Heine-±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù ¶Ùü²õ²õ±ð±ô»å´Ç°ù´Ú
Hochschultyp
±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù
Fachbereichsadresse
Juristische Fakultät
±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùstraße 1, Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung
40225 ¶Ùü²õ²õ±ð±ô»å´Ç°ù´Ú
Partnerhochschule/n
CY Cergy Paris Université
FachbereichsadresseFaculté de droit, Site des Chênes
33, boulevard du port
95000 Cergy-Pontoise
Programmbeauftragte_r
Ansprechpartner_in
Swenja Heise
Tel: +49-(0)2 11 81 10 62 1
E-Mail: dfs-gk(at)hhu.de
Karin Weyers
Tel: +49 (0) 211 / 81 - 11321
E-Mail: karin.weyers(at)hhu.de
Fachrichtung
Deutsch-Französisches Recht , RechtswissenschaftenStudienart
Sonstiges (BA-Niveau)Beginn des integrierten Studienganges
nach dem AbiturSemesterbeitrag o. Studiengebühr an deutscher Hochschule
Semesterbeitrag in Höhe von ca. 320 €, keine StudiengebührenStudiengang
Deutsches und Französisches RechtStudienverlauf
• 1. Studienjahr: Studium an der jeweiligen Heimatfakultät mit dem Schwerpunkt auf der Ausbildung im jeweiligen Heimatrecht und der Vorbereitung auf das Partnerland
• 2. Studienjahr: gemeinsames Studium als deutsch-französische Studiengruppe an der Heinrich-Heine-±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù ¶Ùü²õ²õ±ð±ô»å´Ç°ù´Ú mit dem Schwerpunkt auf der Ausbildung im deutschen Recht und den zum Erwerb der deutschen Zwischenprüfung erforderlichen Veranstaltungen
• 3. Studienjahr: gemeinsames Studium als deutsch-französische Studiengruppe an der CY Cergy Paris Université mit dem Schwerpunkt auf den zum Erwerb der französischen licence erforderlichen Veranstaltungen
• Intensivsprachkurse vor dem 1. Studienjahr und vor den Auslandsphasen; Studienreisen in das jeweilige Partnerland zwischen dem 1. und 2. Semester; Praktika zu Beginn des 2. und 3. sowie zum Ende des 3. Studienjahres
• Am Ende des 3. Studienjahres wird das Grundstudium durch ein Abschlusstreffen der Lehrenden und aller Studierenden beendet. Es dient dem Erfahrungsaustausch hinsichtlich der Praktika, der Evaluierung des Studienganges und der Abschlusszertifizierung.
Kurzbeschreibung des Studieninhaltes
Der Studienkurs bietet von Studienbeginn an eine durchgehende parallele umfassende Ausbildung im deutschen und französischen Recht (Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht) in der jeweiligen Landessprache zum Erwerb der französischen „licence mention droit“ der CY Cergy Paris Université und der deutschen juristischen Zwischenprüfung sowie des deutschen Hochschulzertifikats „Integrierte licence im deutschen und französischen Recht (Heinrich-Heine-±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù ¶Ùü²õ²õ±ð±ô»å´Ç°ù´Ú). Ab dem zweiten Studienjahr bilden die deutschen und französischen Studierenden eine gemeinsame binationale Studiengruppe in ¶Ùü²õ²õ±ð±ô»å´Ç°ù´Ú (2. Jahr) und Cergy-Pontoise (3. Jahr).verliehener akademischer Grad der Heimathochschule
Licenceverliehener akademischer Grad der Partnerhochschule
Den Abschluss der Partnerhochschule finden Sie auf der entsprechenden Partnerseite des StudiengangsAnzahl der Semester an der Heimathochschule
4Anzahl der Semester an der Partnerhochschule
2Gesamtstudiendauer in Semestern
6Beginn des integrierten Studienganges
nach dem AbiturAbschlussarbeit
keineBesonderheiten
– Durchgängige parallele Ausbildung in beiden Rechten in der jeweiligen Landessprache sowie spezielle rechtsvergleichende Lehrveranstaltungen („Débat juridique“)
– Gemeinsame deutsch-französische Studiengruppe ab dem 2. Studienjahr
– Praxisbezug durch drei Pflichtpraktika im Partnerland
– An den Grundstudienkurs kann der zweijährige Aufbaustudienkurs mit dem Doppelabschluss des französischen „Master 2“ und der deutschen Schwerpunktbereichsprüfung, die 30% der ersten juristischen Prüfung (früher: 1. Staatsexamen) ausmacht, sowie einem deutschen Hochschulzertifikat angeschlossen werden.
Praktikum
Zu Beginn des 2. Studienjahres (August/September) einmonatiges Praktikum bei einer Anwaltskanzlei für deutsche Studierende in Frankreich und für französische Studierende in Deutschland • zu Beginn des 3. Studienjahres (August/September) einmonatiges Praktikum bei einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde für deutsche Studierende in Frankreich und für französische Studierende in Deutschland; • am Ende des 3. Studienjahres (Juni und Juli) zweimonatiges Praktikum bei einem Fachanwalt, einem Unternehmen, einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband für deutsche Studierende in Frankreich und für französische Studierende in DeutschlandStudienvoraussetzungen
• ¶Ùü²õ²õ±ð±ô»å´Ç°ù´Ú: Abitur etc. (allgemeine Hochschulreife) und gute französische Sprachkenntnisse • Cergy-Pontoise: Baccalauréat und gute deutsche Sprachkenntnisse
Zulassungsverfahren
Erforderlich ist eine schriftliche Bewerbung bei der jeweiligen Hochschule, die neben den persönlichen Daten eine Begründung für die Wahl des Studiengangs (Motivation) enthält; diese Motivation ist in deutscher und französischer Sprache abzufassen und soll einen Umfang von jeweils 1 Seite DIN A4 haben; außerdem Abiturzeugnis, soweit bereits vorhanden, oder Schulzeugnisse der letzten drei Jahre (auf einem Gymnasium, einem lycée etc.). Nach Auswertung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen beim Programmbeauftragten erfolgt auf Einladung ein Auswahlgespräch in deutscher und französischer Sprache. Für Studierende, die sich in ¶Ùü²õ²õ±ð±ô»å´Ç°ù´Ú bewerben, ist außerdem eine Bewerbung zum Jura-Studium über das Studierendensekretariat der Heinrich-Heine-±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù ¶Ùü²õ²õ±ð±ô»å´Ç°ù´Ú zwingend erforderlich. Die Bewerbung in ¶Ùü²õ²õ±ð±ô»å´Ç°ù´Ú kann auch per E-Mail erfolgen.
Bewerbungsfrist
¶Ùü²õ²õ±ð±ô»å´Ç°ù´Ú: jeweils der 15. Juli, Cergy-Pontoise: k. A.Sprachvorbereitung
Intensivsprachkurse vor dem 1. Studienjahr und vor dem Auslandsphasen; sprachlicher und fachsprachlicher Unterricht; Studienreisen in das jeweilige Partnerland zwischen dem 1. und 2. Semester
Erforderliche Sprachkenntnisse
Gute Sprachkenntnisse
Für den Inhalt des ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô´Úü³ó°ù±ð°ùs online trägt die DFH keine Haftung.