Deutsche und französische Rechtswissenschaft
Hochschule
±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù des Saarlandes
Hochschultyp
±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù
Fachbereichsadresse
Centre Juridique Franco-Allemand
Centre Juridique Franco-Allemand Campus B 4.1 Zi. 2.53
66123 ³§²¹²¹°ù²ú°ùü³¦°ì±ð²Ô
Partnerhochschule/n
Université de Lorraine
FachbereichsadresseFaculté de droit, économie, administration
Faculté de droit, économie et administration Ile du Saulcy
57000 METZ
Programmbeauftragte_r
Ansprechpartner_in
Florence Renard
Tel: +49-(0)681 302-64314
E-Mail: florence.renard(at)uni-saarland.de
Fachrichtung
Deutsch-Französisches Recht , RechtswissenschaftenStudienart
Sonstiges (BA-Niveau)Beginn des integrierten Studienganges
nach dem AbiturSemesterbeitrag o. Studiengebühr an deutscher Hochschule
Variante A: keine Studiengebühren, lediglich Beitrag für das Semesterticket Variante B: keine Studiengebühren, lediglich Beiträge für das Studierendenwerk und das Semesterticket.Studiengang
Deutsche und französische RechtswissenschaftStudienverlauf
Die Studierenden absolvieren während drei Jahren gemeinsam mit den Studierenden des Partnerlandes ein Doppelstudium des deutschen und des französischen Rechts. Die Unterrichtsinhalte des französischen Rechts basieren auf denjenigen der „Licence en droit“; die Unterrichtsinhalte des deutschen Rechts folgen den Fächern, die für die Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen vorgesehen sind.
Das Studium kann dabei in zwei unterschiedlichen Varianten absolviert werden. Die Wahl der jeweiligen Variante richtet sich dabei nach dem angestrebten späteren Studienverlauf der Studierenden:
• Variante A: Studium des französischen Rechts + Grundstudium des deutschen Rechts (nach drei Jahren i.d.R. Fortesetzung des Studiums des französischen Rechts an der französischen Partneruniversität)
• Variante B: Studium des deutschen Rechts + Grundstudium des französischen Rechts (nach drei Jahren i.d.R. Fortsetzung des Studiums des deutschen Rechts an einer deutschen ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù)
Kurzbeschreibung des Studieninhaltes
Das Studium ist dergestalt aufgebaut, dass die Studierenden in den ersten beiden Studienjahren – unabhängig von der gewählten Variante – gemeinsam am Centre Juridique Franco-Allemand in ³§²¹²¹°ù²ú°ùü³¦°ì±ð²Ô studieren. Die Studieninhalte unterscheiden sich dabei leicht voneinander, je nach der gewählten Variante. Die Studierenden der Variante A belegen sämtliche für die Licence en droit vorgesehenen Fächer sowie darüber hinaus ausgewählte Fächer im deutschen Recht. Die Studierenden der Variante B nehmen an sämtlichen Lehrveranstaltungen teil, die für das Erreichen des 1. Staatsexamens vorgesehen sind. Sie belegen darüber hinaus die wesentlichen Fächer zum Ablegen der Licence en droit. Im dritten Jahr besuchen alle Studierenden die Lehrveranstaltungen der Université de Lorraine, die Studierenden der Variante B besuchen darüber hinaus die Lehrveranstaltungen der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù des Saarlandes. Durch diesen Studienablauf ist gewährleistet, dass alle Studierenden eine umfassende Ausbildung in den Rechtssystemen beider Länder erhalten, ohne dabei Nachteile für den späteren Studienverlauf, insbesondere für die abschließenden Staatsprüfungen bzw. für die weiteren Zugangsprüfungen (z. B concours d’entrée), zu erhalten. Durch die dadurch errungenen Kompetenzen stehen den Absolventen dieses Studiengangs alle Türen für eine internationale Karriere offen.verliehener akademischer Grad der Heimathochschule
Licenceverliehener akademischer Grad der Partnerhochschule
Den Abschluss der Partnerhochschule finden Sie auf der entsprechenden Partnerseite des StudiengangsAnzahl der Semester an der Heimathochschule
4 SemesterAnzahl der Semester an der Partnerhochschule
2 SemesterGesamtstudiendauer in Semestern
3 Jahre (6 Semester)Beginn des integrierten Studienganges
nach dem AbiturStudienvoraussetzungen
Abitur bzw. Baccalauréat oder ein gleichwertiger Abschluss
Zulassungsverfahren
Bewerbung für die Variante A:
• Bewerbung über das elektronische Formular auf der Webseite des CJFA (
• Bewerbungsschluss: 15. Mai
• Einzureichende Unterlagen (jeweils an die Université de Lorraine und an das CJFA): jeweils ein Bewerbungsschreiben in deutscher und französischer Sprache; jeweils einen Lebenslauf in deutscher und französischer Sprache; das Abiturzeugnis (falls bereits vorhanden); eine Notenübersicht der Oberstufe (Première und Terminale); ein aktuelles Passfoto
Bewerbung für die Variante B:
• Bewerbung über das elektronische Formular auf der Website des CJFA ()
• Bewerbungsschluss: 15. Juli
• Parallele Bewerbung für den Studiengang Rechtswissenschaften an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù des Saarlandes
• Einzureichende Unterlagen: jeweils ein Bewerbungsschreiben in deutscher und französischer Sprache; jeweils einen Lebenslauf in deutscher und französischer Sprache; eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses (ggf. des Baccalauréat) oder eines gleichwertigen Abschlusses; ein aktuelles Passfoto
Die Zulassung zu dem integrierten Studiengang erfolgt durch eine Kommission, die sich aus einem Vertreter der Université de Lorraine und einem Vertreter des CJFA zusammensetzt. Die Kommission kann zur Ermittlung der Sprachkenntnisse und der Motivation der Bewerber ein Aufnahmegespräch anordnen. Es werden jedes Jahr für das erste Studienjahr 80 Studierende zugelassen. Im Rahmen des integrierten Studiengangs werden grundsätzlich 40 Bewerber als Studierende für die Variante A und 40 Bewerber für die Variante B angenommen. Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden
Bewerbungsfrist
15. Mai für die Variante A; 15. Juli für die Variante BSprachvorbereitung
Ggf. vom Sprachenzentrum angebotene Vorbereitungskurse
Erforderliche Sprachkenntnisse
Der Zugang zum integrierten Studiengang setzt Kenntnisse der Partnersprache auf einem Niveau voraus, das es ermöglicht, den an der jeweiligen Fakultät in der einen oder anderen Sprache vorgesehenen Lehrveranstaltungen zu folgen (in der Regel: Deutsch als erste Fremdsprache im Baccalauréat oder Französisch als Leistungsfach im Abitur). Die Studierenden, die weder eine deutsche, noch eine französische Hochschulzugangs-berech¬ti¬gung erworben haben, müssen die Kenntnis der beiden Sprachen gemäß den Regelungen der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù des Saarlandes nachweisen. Deutsche und französische Sprache in Wort und Schrift
Für den Inhalt des ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô´Úü³ó°ù±ð°ùs online trägt die DFH keine Haftung.