ÍøºìºÚÁÏ

Filter zurücksetzennur trinationale ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ð

Deutsch-Französisches Recht (Integrierter Studiengang LMU-Paris II)

Hochschule

Ludwig-Maximilians-±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù ²Ñü²Ô³¦³ó±ð²Ô

Hochschultyp

±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù

Fachbereichsadresse

Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht
Professor-Huber Platz 2
80539 ²Ñü²Ô³¦³ó±ð²Ô

Partnerhochschule/n

Université Paris-Panthéon-Assas


Programmbeauftragte_r

Prof. Dr. jur. Helmut Satzger
Tel: +49-(0)8 92 18 02 73 4
E-Mail: helmut.satzger(at)jura.uni-muenchen.de
WWW:
WWW:

Ansprechpartner_in

Benedikt Linder
Tel: +49(0)89 2180 6367
E-Mail: Benedikt.Linder(at)lmu.de

Parisbüro der LMU
E-Mail: paris(at)jura.uni-muenchen.de

Fachrichtung

Deutsch-Französisches Recht , Rechtswissenschaften

Studienart

Staatsexamen

Beginn des integrierten Studienganges

nach dem zweiten Studienjahr

Studiengang

Deutsch-Französisches Recht (Integrierter Studiengang LMU-Paris II)

Studienverlauf

Die Vorbereitung der deutschen Studenten beginnt parallel zum juristischen Grundstudium bereits im 2. Fachsemester mit einem ersten Vorbereitungskurs im Französischen Recht. Nach zwei weiteren Kursen im 3. Fachsemester werden am Ende des Semesters pro Jahrgang maximal 15 Studenten in den Studiengang aufgenommen. Diese Teilnehmer werden im 4. Fachsemester mit zwei weiteren Vorbereitungskursen intensiv auf die Anforderungen des Auslandsaufenthaltes vorbereitet.

Nach erfolgreichem Abschluss des Grundstudiums studieren die ausgewählten Studierenden vom 5. bis zum 7. Fachsemester eineinhalb Jahre an der Université Assas-Panthéon (Paris II) – eine der renommiertesten ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùen Frankreichs. Dort absolvieren sie das dritte Jahr der „Licence“ und das erste Semester des „Master 1“.

Nach ihrer Rückkehr bereiten sich die Teilnehmer mit ihren deutschen Kommilitonen auf ihr 1. Staatsexamen vor.


Kurzbeschreibung des Studieninhaltes

Ziel des Programms ist es, die Studenten mit dem Recht, der Rechtssprache und der Rechtskultur des Partnerlandes vertraut zu machen und so eine Fachkompetenz zu fördern, die die Grenzen der eigenen Rechtsordnung überschreitet.

verliehener akademischer Grad der Heimathochschule

Master

verliehener akademischer Grad der Partnerhochschule

Den Abschluss der Partnerhochschule finden Sie auf der entsprechenden Partnerseite des Studiengangs

Anzahl der Semester an der Heimathochschule

8-9

Anzahl der Semester an der Partnerhochschule

3

Gesamtstudiendauer in Semestern

11-12

Beginn des integrierten Studienganges

nach dem zweiten Studienjahr

Besonderheiten

Zwei rechtsvergleichende Seminare der deutschen und französischen Teilnehmer des Programms zusammen in Paris und ²Ñü²Ô³¦³ó±ð²Ô.

Möglichkeit der Anerkennung der Licence en droit als Juristische ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùsprüfung im Schwerpunktbereich.

Anerkennung des Studiengangs als Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (§ 37 IV JAPO), welche den Freiversuch nach dem 9. Fachsemester (11. Studiensemester) ermöglicht.

Integration in eine binationalen Studierendengruppe mit einem sehr aktiven Alumni-Verein (BerMüPa e.V.)

Möglichkeit einer Dissertation im Cotutelle-Verfahren nach dem Studium.


Praktikum

Im Rahmen des integrierten Studiengangs sind keine verpflichtenden Praktika vorgesehen. Die Programmteilnehmer können jedoch Ihre Pflichtpraktika (§ 25 JAPO) auch im Partnerland absolvieren und werden hierbei durch die Programmleitung organisatorisch (und ggf. auch finanziell) unterstützt.

Studienvoraussetzungen

Allgemeine Hochschulreife, ein erfolgreiches Bestehen der Zwischenprüfung in Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht sowie der Vorbereitungskurse, und gute Kenntnisse der französischen Sprache.


Zulassungsverfahren

Eine Auswahl erfolgt anhand eines Motivationsschreibens sowie der Noten der Zwischenprüfung und Vorbereitungskursen im französischen Recht ab dem 2. Semester.


Bewerbungsfrist

Meist Anfang Februar eines Jahres (im dritten Studiensemester)

Sprachvorbereitung

Eine Erweiterung der französischen Rechtssprache erfolgt im Rahmen der verpflichtenden Vorbereitungskurse im 2. – 4. Semester (Einführungen in das französische Recht, französische Rechtsterminologie und Methodik, Intensivkurse zur Vorbereitung auf das Studium in Paris).


Erforderliche Sprachkenntnisse

B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR)


Für den Inhalt des ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô´Úü³ó°ù±ð°ùs online trägt die DFH keine Haftung.

[COOKIE_NOTICE]