Deutsch-Französisches Recht (Integrierter Studiengang LMU-Paris II)
Hochschule
Ludwig-Maximilians-±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù ²Ñü²Ô³¦³ó±ð²Ô
Hochschultyp
±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù
Fachbereichsadresse
Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht
Professor-Huber Platz 2
80539 ²Ñü²Ô³¦³ó±ð²Ô
Partnerhochschule/n
Université Paris-Panthéon-Assas
Programmbeauftragte_r
Tel: +49-(0)8 92 18 02 73 4
E-Mail: helmut.satzger(at)jura.uni-muenchen.de
WWW:
WWW:
Ansprechpartner_in
Benedikt Linder
Tel: +49(0)89 2180 6367
E-Mail: Benedikt.Linder(at)lmu.de
Parisbüro der LMU
E-Mail: paris(at)jura.uni-muenchen.de
Fachrichtung
Deutsch-Französisches Recht , RechtswissenschaftenStudienart
StaatsexamenBeginn des integrierten Studienganges
nach dem zweiten StudienjahrStudiengang
Deutsch-Französisches Recht (Integrierter Studiengang LMU-Paris II)Studienverlauf
Die Vorbereitung der deutschen Studenten beginnt parallel zum juristischen Grundstudium bereits im 2. Fachsemester mit einem ersten Vorbereitungskurs im Französischen Recht. Nach zwei weiteren Kursen im 3. Fachsemester werden am Ende des Semesters pro Jahrgang maximal 15 Studenten in den Studiengang aufgenommen. Diese Teilnehmer werden im 4. Fachsemester mit zwei weiteren Vorbereitungskursen intensiv auf die Anforderungen des Auslandsaufenthaltes vorbereitet.
Nach erfolgreichem Abschluss des Grundstudiums studieren die ausgewählten Studierenden vom 5. bis zum 7. Fachsemester eineinhalb Jahre an der Université Assas-Panthéon (Paris II) – eine der renommiertesten ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùen Frankreichs. Dort absolvieren sie das dritte Jahr der „Licence“ und das erste Semester des „Master 1“.
Nach ihrer Rückkehr bereiten sich die Teilnehmer mit ihren deutschen Kommilitonen auf ihr 1. Staatsexamen vor.
Kurzbeschreibung des Studieninhaltes
Ziel des Programms ist es, die Studenten mit dem Recht, der Rechtssprache und der Rechtskultur des Partnerlandes vertraut zu machen und so eine Fachkompetenz zu fördern, die die Grenzen der eigenen Rechtsordnung überschreitet.verliehener akademischer Grad der Heimathochschule
Masterverliehener akademischer Grad der Partnerhochschule
Den Abschluss der Partnerhochschule finden Sie auf der entsprechenden Partnerseite des StudiengangsAnzahl der Semester an der Heimathochschule
8-9Anzahl der Semester an der Partnerhochschule
3Gesamtstudiendauer in Semestern
11-12Beginn des integrierten Studienganges
nach dem zweiten StudienjahrBesonderheiten
Zwei rechtsvergleichende Seminare der deutschen und französischen Teilnehmer des Programms zusammen in Paris und ²Ñü²Ô³¦³ó±ð²Ô.
Möglichkeit der Anerkennung der Licence en droit als Juristische ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùsprüfung im Schwerpunktbereich.
Anerkennung des Studiengangs als Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (§ 37 IV JAPO), welche den Freiversuch nach dem 9. Fachsemester (11. Studiensemester) ermöglicht.
Integration in eine binationalen Studierendengruppe mit einem sehr aktiven Alumni-Verein (BerMüPa e.V.)
Möglichkeit einer Dissertation im Cotutelle-Verfahren nach dem Studium.
Praktikum
Im Rahmen des integrierten Studiengangs sind keine verpflichtenden Praktika vorgesehen. Die Programmteilnehmer können jedoch Ihre Pflichtpraktika (§ 25 JAPO) auch im Partnerland absolvieren und werden hierbei durch die Programmleitung organisatorisch (und ggf. auch finanziell) unterstützt.Studienvoraussetzungen
Allgemeine Hochschulreife, ein erfolgreiches Bestehen der Zwischenprüfung in Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht sowie der Vorbereitungskurse, und gute Kenntnisse der französischen Sprache.
Zulassungsverfahren
Eine Auswahl erfolgt anhand eines Motivationsschreibens sowie der Noten der Zwischenprüfung und Vorbereitungskursen im französischen Recht ab dem 2. Semester.
Bewerbungsfrist
Meist Anfang Februar eines Jahres (im dritten Studiensemester)Sprachvorbereitung
Eine Erweiterung der französischen Rechtssprache erfolgt im Rahmen der verpflichtenden Vorbereitungskurse im 2. – 4. Semester (Einführungen in das französische Recht, französische Rechtsterminologie und Methodik, Intensivkurse zur Vorbereitung auf das Studium in Paris).
Erforderliche Sprachkenntnisse
B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR)
Für den Inhalt des ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô´Úü³ó°ù±ð°ùs online trägt die DFH keine Haftung.