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DFH fördert Deutsch-Französische Promotionsverfahren

Saarbrücken, 08. August 2005

Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) fördert künftig deutsch-französische Promotionen, so genannte Cotutelle de thèse. Die Stipendiaten erhalten für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren eine Förderung von maximal 4.500 Euro. Die mit dem interkulturellen Mehrwert dieser Dissertation einhergehenden Mehrkosten sollen durch diese subsidiäre DFH-Förderung aufgefangen werden. Bewerbungsfrist ist der 15. Oktober 2005.

Die Cotutelle ermöglicht Doktoranden im Rahmen einer Dissertationsarbeit grenzüberschreitend an zwei Hochschulen zu promovieren. Cotutelle-Verfahren können grundsätzlich mit einer Vielzahl von Ländern geschlossen werden. Zurzeit finden jedoch besonders viele zwischen Deutschland und Frankreich statt.
Voraussetzung für die Aufnahme einer Cotutelle ist eine Vereinbarung zwischen einer deutschen und französischen Hochschule. Die Besonderheit einer deutsch-französischen Promotion liegt in der gemeinsamen Betreuung und Begutachtung durch einen deutschen und französischen Hochschullehrer. Ein längerer Forschungsaufenthalt an der französischen bzw. deutschen Partnerhochschule sowie das Ablegen der Doktorprüfung vor einer binationalen paritätisch besetzten Prüfungskommission gehören ebenfalls zum Promotionsverfahren.

„Zurzeit werden rund 40 deutsch-französische Cotutelle vom französischen Bildungs- und Forschungsministerium gefördert. Auf deutscher Seite gibt es keine äquivalente Förderung. Die Ausschreibung der Deutsch-Französischen Hochschule füllt eine Lücke und kann dadurch in naher Zukunft die Anzahl der geförderten Dissertationen verdoppeln“, betont DFH-Präsident Albert Hamm.

Nähere Infos und Bewerbungsunterlagen:

Deutsch-Französische Hochschule,
Am Staden 17,
66121 Saarbrücken
Herr Axel Honsdorf,
Tel.: 0681 501 4887,

E-Mail: honsdorf@dfh-ufa.org

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