Deutsch-französische Hochschule fördert nun auch binationale Aufbaustudiengänge
Saarbrücken, 30. März 2001
Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) fördert mit Beginn des akademischen Studienjahres 2001-02 nun auch binationale ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ð, die sich auf den zweiten Studienabschnitt beziehen und somit ein weiterführendes Angebot nach einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss bereit stellen, also sogenannte Aufbaustudiengänge.
In die Förderung aufgenommen werden können deutsch-französische ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ð mit einem hohen Integrationsgrad, die zu zwei nationalen Abschlussdiplomen (akademischen Graden) führen. Die ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ð werden von einer deutschen und einer französischen Hochschule partnerschaftlich mit der DFH entwickelt.
Grundsätzlich werden solche ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ð unterstützt, die den DFH-Kriterien für weiterführende ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ðn entsprechen. So sollte das Studium an den beiden Hochschulstandorten durch eine gemeinsame Studien- und Prüfungsordnung auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen den beiden Hochschulen geregelt sein. Zulassungsvoraussetzung ist ein Abschlussdiplom (akademischer Grad). Studienleistungen und Studiendauer sind etwa gleichgewichtig auf beide Hochschulen zu verteilen. In der Regel sollen an jeder Partnerhochschule zwei Semester absolviert werden. Der weiterführende Studiengang endet mit der gemeinsam durchgeführten Abschlussprüfung und der Erlangung eines akademischen Grades. Die gemeinsame Studien- und Prüfungsordnung soll spezifische Studienangebote vorsehen, die dem binationalen Charakter des Studienganges in besonderer Weise Rechnung tragen. Darüber hinaus sollten Professoren die Möglichkeit haben, an der jeweiligen Partnerhochschule Lehrveranstaltungen anzubieten und an Prüfungskommissionen teilzunehmen. Die Zahl der pro Studienjahr an einem integrierten Aufbaustudiengang teilnehmenden Studierenden liegt bei mindestens 10 (5+5) deutschen und französischen Studierenden, die ihr Studienprogramm gemeinsam in einer Jahrgangsgruppe absolvieren.
Die finanzielle Förderung seitens der DFH erstreckt sich auf Infrastrukturkosten wie Tutoren- und Hilfskraftstunden oder Verwaltungskosten. Für den Fall, dass für den Studiengang Studiengebühren erhoben werden, die der Hochschule zugute kommen, entfallen die Zuschüsse zu den Infrastrukturkosten. Daneben gewährt die DFH Mobiltätsbeihilfen für die Studierenden, die sich in der Auslandsphase des binationalen Aufbaustudiums befinden. Antragsformulare und nähere Informationen: Deutsch-Französische Hochschule DFH, Elke König, Am Staden 17, D-66121 Saarbrücken, Tel.: +49 (0)681/501-1367, Fax : +49 (0)681/501-1355, E-mail: info@dfh-ufa.org.
Die Deutsch-Französische Hochschule DFH ist ein Verbund von Mitgliedshochschulen aus Deutschland und Frankreich. Sie besitzt den Rechtsstatus einer Hochschule. Ihr Campus ist dezentral organisiert. Sie kooperiert mit ihren deutschen und französischen Partnerhochschulen unter anderem zur Sicherstellung von binationalen ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ðn. Ziel ist die Schaffung eines Systems integrierter ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ð als Beitrag zur Schaffung eines europäischen Hochschulraumes im Sinne der Erklärung von Bologna.