Deutsch-Französische Forschergruppen: 31 Anträge in der Schlussrunde
DFH wählte aus 184 Anträgen aus
Anfang des Jahres veröffentlichte die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) eine Ausschreibung zur Förderung von Partnerschaften zwischen deutsch-französischen Forschergruppen. Sie richtete sich an Forschergruppen in Deutschland und Frankreich, die möglichst über längerfristige gemeinsame Erfahrungen in der Forschungszusammenarbeit verfügen. 184 Anträge deutscher und französischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind daraufhin bei der DFH eingegangen, 31 wurden von den Gutachtern für die zweite Runde ausgewählt. Die Antragsteller können bis zum 30. September 2007 ihre endgültigen Projektanträge einreichen. Für die zweite Evaluierungsrunde strebt die DFH eine Bewilligungsquote von 20% an. Die Liste der 31 ausgewählten Projekte ist auf den Internetseiten der DFH unter http://www.dfh-ufa.org/2517.html veröffentlicht.
Die Ausschreibung richtete sich an alle Disziplinen und ist themenoffen. Gegenstand der Förderung ist ein wissenschaftliches Projekt, das von beiden Partnern gemeinsam und in enger Abstimmung geplant und durchgeführt wird. Für eine bis zu vier Jahre dauernde Projektzeit stellt die DFH bis zu 400.000 Euro zur Verfügung, die, unter anderem, den längeren Austausch von Doktoranden, Postdoktoranden und Wissenschaftlern ermöglicht.
Die Begutachtung erfolgte auf französischer Seite durch die Mission scientifique, technique et pédagogique (MSTP) und auf deutscher Seite durch von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) benannten, sowie für den Deutschen Akademischen Austausch Dienst (DAAD) tätigen Gutachtern.
Die Deutsch-Französische Hochschule – ein Verbund deutscher und französischer Mitgliedshochschulen – fördert neben integrierten binationalen und trinationalen ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ðn Kooperationen im Bereich der Forschung und Entwicklung. Dabei setzt sie sich besonders für den intensiven Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit von Nachwuchswissenschaftlern ein. Die finanziellen Mittel hierfür werden ihr paritätisch von der deutschen und französischen Regierung sowie den deutschen Bundesländern zur Verfügung gestellt.