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Druckversion & Validierung

Allgemeine Hinweise:

  • Dieser Teil ist von den Partnerhochschulen gemeinsam auszufüllen.
  • Ein gleichzeitiges Arbeiten auf dieser Seite ist nicht möglich.

Wichtig:

Die Validierung des Antrags (d.h. die Übermittlung des Antrags an die DFH) ist endgültig und definitiv und wird nach Absprache unter den Partnerhochschulen von einer der Partnerhochschulen ausgeführt.

Sollte der Antrag am 31.10. um 23:59 nicht validiert worden sein, gilt der Antrag als nicht gestellt und kann nicht mehr berücksichtigt werden.

Weitere Hinweise:

Für jede Hochschule wird angezeigt, welches Ergebnis in der Rubrik „¶Ù²¹³Ù±ð²Ô±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µâ€œ vorliegt. Diese ¶Ù²¹³Ù±ð²Ô±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ muss vorher von der jeweiligen Partnerhochschule in der Rubrik „¶Ù²¹³Ù±ð²Ô±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µâ€œ durchgeführt worden sein.

  • „Vollständig“ bedeutet, dass alle Felder ausgefüllt sind.
  • „Unvollständig“ bedeutet, dass ein oder mehrere Felder bewusst oder unbewusst nicht ausgefüllt wurden. Details hierzu sind unter der Rubrik „¶Ù²¹³Ù±ð²Ô±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µâ€œ einzusehen. Eine Validierung des Antrags ist trotzdem möglich. Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Antragstellenden die Verantwortung für ein präzise ausgefülltes Antragsformular tragen.
  • „Ungeprüft“ bedeutet, dass die ¶Ù²¹³Ù±ð²Ô±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ bislang nicht durchgeführt wurde.

Wenn eine der Partnerhochschulen

  • alle Felder ausgefüllt
  • alle ihre Anlagen und die Unterschriftenseite hochgeladen
  • die ¶Ù²¹³Ù±ð²Ô±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ abgeschlossen hat,

kann die Antragsbearbeitung abgeschlossen werden. Hierzu setzten Sie in der Spalte „Erfassung abgeschlossen“ im für Sie vorgesehenen Kästchen ein Häkchen. Wenn bei allen Partnerhochschulen die Antragsbearbeitung abgeschlossen ist, wird der Button „Validierung“ freigeschaltet. Die „Validierung“ des Antrags (d. h. die Übermittlung des Antrags an die DFH) ist nun möglich. Dieser Vorgang erfolgt nach Absprache durch eine der Partnerhochschulen.

WICHTIG: Die Validierung ist endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden.

Es gibt keine Nachreichfrist. Achten Sie deshalb auf die Vollständigkeit Ihres Antragsdossiers! Unvollständige Anträge werden aus formalen Gründen abgelehnt.

Druckversion des Antrags

Durch Klicken des Buttons „Antrag als PDF herunterladen“ können Sie eine Druckversion Ihres Antrags erstellen, in der die von allen Partnerhochschulen eingegebenen Daten enthalten sind und die hochgeladenen Anlagen genannt werden.

Dieses Dokument kann zu jedem Zeitpunkt erstellt werden. Die Druckversion des Antrags sollte jedoch zwingend nach Eingabe aller Daten und Anlagen durch alle Partnerhochschulen erstellt werden, um den Antrag zusammen mit der Unterschriftenseite Ihrer Hochschulleitung vorzulegen.

Falls Sie eine Fehlermeldung beim Öffnen des PDF-Dokuments im Browser erhalten (insbesondere mit Firefox, wo ein mit unseren PDF-Dokumenten nicht kompatibler PDF-Reader integriert ist), gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
Speichern Sie über die rechte Maustaste „Link/Ziel speichern unter“ das PDF-Dokument ab und öffnen Sie es anschließend mit Adobe Reader.

Sollte es zu Problemen bei der Generierung der Druckversion des Antrags als PDF kommen, wenden Sie sich bitte an die DFH.

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