Promotionsstipendien
Saarbrücken, 02. Februar 2001
Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) fördert auch in diesem Jahr mit Mitteln der Robert Bosch Stiftung deutsch-französische Promotionsverfahren (cotutelles de thèse).
Die Besonderheit einer deutsch-französischen Promotion liegt in der gemeinsamen Betreuung und Begutachtung durch einen deutschen und französischen Hochschullehrer. Ein längerer Forschungsaufenthalt an der französischen Partnerhochschule sowie das Ablegen der Doktorprüfung in beiden Sprachen vor einer paritätisch besetzten Prüfungskommission gehören ebenfalls zum deutsch-französischen Promotions-verfahren.
Voraussetzungen zur Förderung einer deutsch-französischen Promotion aus Mitteln der Robert Bosch Stiftung sind die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion an einer deutschen Hochschule und gute Französisch-Kenntnisse. Die französische Partneruniversität muss ebenso wie die deutsche Hochschule ihre Bereitschaft für ein gemeinsames Promotionsverfahren erklären und entsprechende Vereinbarungen abschließen. Anträge auf Förderung sind in allen wissenschaftlichen Fachdisziplinen möglich und müssen gemeinsam von dem wissenschaftlichen Betreuer und dem Doktoranden gestellt werden.
Die Stipendiaten erhalten für einen Zeitraum von maximal 10 Monaten neben Reise- und Sachkosten eine monatliche Förderung von bis zu 1.600 DM. Die Anträge müssen bis zum 30. April bei der DFH eingehen. Dort sind auch Antragsformulare und weitere Informationen erhältlich.
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