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C. ANTRAGSVERFAHREN

Anträge auf Förderung eines Studiengangs oder eines Förderprogramms für Nachwuchs-wissenschaftler durch die DFH müssen bestimmte Kriterien erfüllen:

Befolgung des Partnerschaftsprinzips:

Um dem Prinzip der Partnerschaft gerecht zu werden, wird der Förderantrag von allen beteiligten Hochschulpartnern, d. h. vom deutschen und vom französischen und ggf. vom Drittlandpartner, gemeinsam ausgearbeitet.
Anträge für Studiengänge und Förderprogramme für Nachwuchswissenschaftler müssen gemeinsam gestellt werden.

Erstellung eines Förderantrags:

Ein Förderantrag besteht aus dem Antragsformular und den dazugehörigen, gemäß Ausschreibung erforderlichen Anlagen.
Er ist vollständig unter Einhaltung der in der betreffenden Ausschreibung der DFH genannten Fristen mit den erforderlichen Unterschriften versehen einzureichen.
Im Falle der Studiengänge müssen Antrag und Anlagen in beiden Arbeitssprachen der DFH (Deutsch und Französisch) eingereicht werden, wobei es sich nicht um eine reine Übersetzung in die jeweils andere Sprache handeln darf.
Der Förderantrag muss eine kurze (maximal einseitige) Beschreibung des Studiengangsprofils (Hauptziel, Thema, Inhalte usw.) enthalten. Zudem sollte der Mehrwert des integrierten Studiengangs gegenüber den bestehenden Studiengängen dargelegt werden.

Einhaltung der Antragsfristen:

Damit die DFH ausreichend Zeit für die Auswahl der Gutachter hat, ist zunächst bis spätestens 30. Juni eine Antragsankündigung einzureichen (gilt nicht für wissenschaftliche Veranstaltungen und Cotutelles de thèse). Antragsteller für Studiengänge erhalten anschließend einen Link zu einem personalisierten Förderantrag, der spätestens bis zum 31. Oktober ausgefüllt und eingesendet werden muss. Für die anderen Förderinstrumente wird das Formular per E-Mail oder postalisch versandt.

Der Antrag ist unter Einhaltung der festgelegten Fristen bzw. Förderzeiträume (vgl. Anlage „Antragszeitpunkte und Förderphasen der DFH“) zu stellen.
Gefördert werden ausschließlich Studiengänge bzw. Fördermaßnahmen für Nachwuchs-wissenschaftler, die positiv evaluiert wurden.
Bei wesentlichen Veränderungen des Profils eines Studiengangs oder Doktorandenkollegs während des laufenden Förderzeitraums muss grundsätzlich eine erneute Begutachtung, d. h. Antragstellung, erfolgen.

Konsequenzen der Förderentscheidung:

Das Ergebnis der Begutachtung eines Studiengangs oder Doktorandenkollegs ist auch für die Erlangung einer eventuellen Partner- und späteren Mitgliedschaft bei der DFH entscheidend.

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