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Die Anwendung des ausländischen Rechts durch den nationalen Richter in Zivilsachen

Die Tagung behandelt einen unterschätzten Gesichtspunkt von Gerichtsverfahren mit deutschem und französischem Bezug: Häufig führen die international-privatrechtlichen Regeln dazu, dass ein deutscher oder französischer Richter das Recht des Partnerlandes anwenden muss. Zwei Arten von Herausforderungen stellen sich ihm in diesem Fall: Die erste besteht darin, den Inhalt des ausländischen Rechts vor dem Hintergrund zu ermitteln, dass der nationale Richter nur sein eigenes Recht zu kennen hat. Die zweite liegt in der Überprüfung der Auslegung und Anwendung des ausländischen Rechts mittels Rechtsbehelfs. Beide Problemstellungen werden in der französischen und in der deutschen Rechtsordnung jeweils unterschiedlich angegangen. Die Tagung verfolgt das Ziel, diese Unterschiede zu beleuchten, die Vor- und Nachteile der jeweiligen Methode herauszuarbeiten und Reformvorschläge in Hinblick auf eine bessere Handhabung grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten in Europa zu formulieren.

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Deutsch-Französische Sommer- und Winterschulen
2014
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