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Mobilitätszuschuss der DFH jetzt einheitlich geregelt

Mobilitätszuschuss der DFH jetzt einheitlich geregelt
Gleichbehandlung deutscher und französischer Studierender

Saarbrücken, 17. Januar 2002

Studierende, die in einem integrierten Studiengang unter dem Dach der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) eingeschrieben sind, erhalten eine Mobilitätsbeihilfe von 307 ¤ pro Monat für die Auslandsphase ihres binationalen Studiums. Bislang waren die französischen Studierenden allerdings im Vorteil, da ihnen die Mobilitätsbeihilfe der DFH nicht auf ihre einkommensabhängigen französischen Stipendien* – dies ist in etwa vergleichbar mit der deutschen BaföG-Regelung – angerechnet wurde. Für die Deutschen war die Situation bislang deutlich ungünstiger. Der Betrag von 307 ¤ verringerte sich auf 51 ¤, sobald ein Student BAföG erhielt. Auf Initiative der DFH und mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie mit allen 16 Bundesländern konnte diese Ungleichbehandlung abgeschafft werden. Ab sofort wird die DFH-Mobilitätsbeihilfe nicht mehr auf das BAföG angerechnet.

„Wir sind sehr froh, dass wir gemeinsam mit dem BMBF diese Gleichbehandlung erreichen konnten. Schließlich besuchen die deutschen und französischen Studierenden dieselben Vorlesungen, lernen miteinander in binationalen Gruppen und absolvieren dieselben Prüfungen. Da sind Ungleichbehandlungen aufgrund unterschiedlicher nationaler Regelungen schwer vermittelbar“, betont DFH-Generalsekretärin Christine Klos.

Die Deutsch-Französische Hochschule ist ein Verbund von Mitgliedshochschulen aus Deutschland und Frankreich. Hauptaufgabe der DFH ist das Initiieren, Koordinieren und Finanzieren von binationalen Studiengängen zwischen deutschen und französischen Partnerhochschulen. Die Finanzierung der internationalen Einrichtung DFH erfolgt paritätisch von Deutschland und Frankreich.

Zurzeit belegen rund 3000 Studierende unter dem Dach der DFH einen binationalen Studiengang in Deutschland und Frankreich. Die Hälfte von ihnen erhält von der DFH eine Mobilitätsbeihilfe. Diese gilt für die Dauer des Aufenthaltes im Partnerland. Deutsche Studierende bekommen die Mobilitätsbeihilfe für den Teil des Studiums, den sie an der französischen Hochschule verbringen; für französische Studierende gilt das umgekehrte Prinzip.

*bourse sur critères sociaux

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