A.II. Qualitätskriterien für Studiengänge
Die von der DFH geförderten Studiengänge müssen die in Abschnitt A.I. genannten allgemeinen Qualitätsgrundsätze und -kriterien sowie bestimmte spezifische Qualitätskriterien erfüllen, ein ausgewogenes Curriculum und angepasstes pädagogisches Konzept aufweisen und zudem die Förder- und Evaluationsverfahren der DFH durchlaufen haben.
Allgemeine Grundsätze:
Das Studienangebot des gemeinsamen, von den Kooperationspartnern entwickelten Studiengangs muss in sich kohärent und komplementär sein; dies wird durch das Vorhandensein einer studiengangsspezifischen Kooperationsvereinbarung zwischen den Partnern gewährleistet.
Die bereits für die ursprünglichen Einzelstudiengänge vorausgesetzte wissenschaftliche Qualität zeichnet sich durch einen fachlichen Mehrwert des integrierten Studiengangs aus und beruht auf folgenden Besonderheiten:
- kontrastive Ausbildung in unterschiedlichen Bildungssystemen mit ihren landesspezifischen Hochschul-, Wissenschafts- und Fachkulturen;
- Vermittlung unterschiedlicher wissenschaftlicher Ansätze und Methoden, wobei die Methodenvielfalt aus Sicht der DFH einen zusätzlichen Mehrwert darstellt;
- Erwerb von zwei (oder bei Mitwirkung eines Drittlands drei) gleichwertigen, jeweils national anerkannten Hochschulabschlüssen oder eines gemeinsamen Abschlusses ohne signifikante Verlängerung der jeweils geltenden Regelstudienzeiten.
Ausgewogenes und integriertes deutsch-französisches Curriculum:
Die Studiengänge müssen ein ausgewogenes und komplementäres Curriculum mit gemeinsamen, koordinierten Studien- und Prüfungsregelungen sowie Studienkohorten mit hohem Integrationsgrad aufweisen, das Folgendes gewährleistet:
- Erwerb von Schlüsselqualifikationen für qualifizierte Beschäftigung, insbesondere von Kommunikations- und Teamfähigkeit, Flexibilität und Mobilität, als integraler Bestandteil dieser Ausbildung;
- Aneignung von interkultureller Kompetenz (die deutsch-französische Erfahrung als exemplarisches Lernfeld für „Internationalisierung“);
- Erwerb allgemeinsprachlicher und fachsprachlicher Kompetenz in mindestens zwei Sprachen (Deutsch und Französisch) und, allgemeiner gefasst, die Förderung der Mehrsprachigkeit;
- ist die Hauptarbeitssprache eines Studiengangs aus fachlichen Gründen Englisch, muss der Erwerb deutscher bzw. französischer Sprachkenntnisse dennoch integraler Bestandteil des Studiums sein, um den Studierenden die für den deutsch-französischen Arbeitsmarkt erforderliche Sprachkompetenz zu vermitteln;
- vertiefte Kenntnis von mindestens zwei Ländern;
- vertiefte Einblicke in unterschiedliche deutsch-französische und/oder europäische Arbeitsstrukturen und -kulturen;
- Förderung der Persönlichkeitsbildung.
Spezifische pädagogische Ausrichtung:
Die Struktur und das pädagogische Konzept des Curriculums sollten möglichst folgende Kriterien erfüllen:
- zeitlich ausgewogene obligatorische Studienaufenthalte in den Partnerländern, vorzugsweise und sofern möglich in einer gemeinsamen Studierendengruppe über die gesamte oder einen Teil der Studiendauer hinweg. (Sollte dies aufgrund der unterschiedlichen Studienstrukturen nicht möglich sein, werden auch sich überkreuzende Studierendenflüsse als gleichwertig akzeptiert.);
- in den integrierten Studiengängen pro akademischem Jahr Mindestanzahl von 5+5 Studierenden (alle Jahrgänge inbegriffen) im Partnerland;
- sprachliche und organisatorisch-praktische Vorbereitung auf den Studienaufenthalt im Partnerland;
- Betreuung der Studierenden, insbesondere während der Mobilitätsphase;
- in den meisten Fällen obligatorische Praktika im Partnerland;
- Unterstützung der Studierenden und Absolventen bei ihrer wissenschaftlichen Weiterentwicklung und bei ihrem Einstieg in den deutschen, französischen, europäischen und internationalen Arbeitsmarkt;
- Möglichkeit der Ausstellung des DFH-Zertifikats nach Erlangung der Abschlusszeugnisse der beteiligten Hochschulen sowie möglichst Ausstellung eines Diploma Supplements; das DFH-Zertifikat bescheinigt, dass der abgeschlossene Studiengang die Qualitätsgrundsätze und -kriterien der DFH erfüllt.
Kriterienbasierte Antragsformulare und Evaluationsbögen:
Die Antragsformulare und Evaluationsbögen, die den Gutachtern als Arbeitsinstrument zur Verfügung gestellt werden, orientieren sich in ihrer Struktur an den genannten Qualitätsparametern und tragen durch entsprechende Koeffizienten und Gewichtungen der Bedeutung der einzelnen Parameter Rechnung.
Ausnahmeregelung bzgl. der Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards:
Unter bestimmten Voraussetzungen und sofern zwingend erforderlich (z. B. bei den Staatsexamensfächern, in denen aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausbildungsstrukturen in Deutschland und Frankreich kein gleichwertiger doppelter Abschluss möglich ist), kann von der Anwendung einzelner Qualitätsstandards abgesehen werden.
Abweichungen müssen begründet werden.
Auch hochschulpolitische Gründe oder sehr strenge nationale Vorgaben, denen ein Studiengang durch die zuständigen Instanzen oder Akkreditierungssysteme unterliegt, können eine solche Ausnahme rechtfertigen. In diesen Fällen werden die betreffenden Bewertungspunkte bei der Begutachtung auf der Grundlage anderer Kriterien kompensiert.