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Allgemeine Hinweise:

  • Dieser Teil ist von jedem Partner auszufüllen (ein Reiter pro Hochschule):
    Ein gleichzeitiges Arbeiten auf dieser Seite ist möglich, da jeder Partner im Reiter seiner Hochschule arbeitet und die Daten getrennt nach Reitern gespeichert werden.
  • Wenn Sie gleichzeitig im Antrag arbeiten, werden die von Ihrem Partner neu gespeicherten Daten auf Ihrer Seite erst dann angezeigt, wenn Sie auf „Diese Rubrik mit allen Reitern neu laden“ geklickt haben. Vergessen Sie nicht, vorher Ihre eigenen Daten zu speichern. Alternativ können Sie auch die Antragsbearbeitung neu starten.
  • In den ja/nein-Feldern wurde die Antwort „nein“ aus technischen Gründen vorgegeben.

Weitere Hinweise:

Die Fragen zur staatlichen Genehmigung beziehen sich auf die Genehmigung der jeweils nationalen Bestandteile des deutsch-französischen Studiengangs.

Bitte geben Sie unter “Zeitraum” das Jahr an, bis zudem die Genehmigung des nationalen Teils des Studiengangs gültig ist.

Sollte die Genehmigung / Akkreditierung des Studiengangs innerhalb der kommenden Förderperiode auslaufen, sind die Antragsteller im Falle einer positiven Evaluation gemäß des Zuwendungsvertrages mit der DFH verpflichtet, die DFH über das Ergebnis der Verlängerung der Genehmigung zu informieren.

Zusatzinformationen zur stattlichen Genehmigung:
Für die DFH ist entscheidend, dass der nationale Teil des Studiengangs den jeweiligen hochschulrechtlichen Erfordernissen gemäß genehmigt oder akkreditiert ist, sobald er Studierende aufnimmt.
Eine Akkreditierung des deutsch-französischen Studiengangs wird bislang von der DFH nicht verlangt (weitere Informationen hierzu finden Sie unter Punkt B) des Dokuments „Allgemeine Informationen für Antragsteller“, das zusammen mit der Ausschreibung auf der Webseite veröffentlicht wurde).

Je nach Antwort werden weitere Fragen gestellt.

Für die Drittland-Hochschule entfällt die Frage nach der Akkreditierung.

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