Förderung deutsch-französischer Promotionsverfahren
Saarbrücken, 04. Oktober 2000
Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) fördert in diesem Jahr mit Mitteln der Robert Bosch Stiftung deutsch-französische Promotionsverfahren (co-tutelle de thèse). Insgesamt 13 Doktoranten unterschiedlichster Fachdisziplinen kommen in diesem Jahr in den Genuss eines Promotionsstipendiums. Die Stipendiaten erhalten für einen Zeitraum von 10 Monaten neben Reise- und Sachkosten eine monatliche Förderung bis zu 1.600 DM.
Die Besonderheit einer Deutsch-Französischen Promotion liegt in der gemeinsamen Betreuung und Begutachtung durch einen deutschen und französischen Hochschullehrer. Ein längerer Forschungsaufenthalt an der französischen Partnerhochschule sowie das Ablegen der Doktorprüfung in beiden Sprachen vor einer paritätisch besetzten Prüfungskommission gehören ebenfalls zum deutsch-französischen Promotionsverfahren.
Voraussetzungen zur Förderung einer deutsch-französischen Promotion aus Mitteln der Robert Bosch Stiftung sind die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion an einer deutschen Hochschule und gute Französisch-Kenntnisse. Die französische Partneruniversität muss ebenso wie die deutsche Hochschule ihre Bereitschaft für ein gemeinsames Promotionsverfahren erklären und entsprechende Vereinbarungen abschließen. Anträge auf Förderung sind in allen wissenschaftlichen Fachdisziplinen möglich und müssen gemeinsam von dem deutschen Betreuer und dem Doktoranden gestellt werden.
Im vergangenen Jahr hatte das Deutsch-Französische Hochschulkolleg, das seit der Gründung der DFH nicht mehr besteht, mit Fördermitteln der Robert Bosch Stiftung erste Promotionsstipendien vergeben. Insgesamt stellt die Stiftung für einen Zeitraum von fünf Jahren 630.000 DM zur Förderung deutsch-französischer Promotionen zur Verfügung.
Auskunft hierzu erteilt die Deutsch-Französische Hochschule, 0681 501 4898, E-Mail: info@dfh-ufa.org