Dauert ein deutsch-französischer Studiengang länger als ein normaler Studiengang?
Die Studiendauer eines deutsch-französischen Studiengangs sollte die im Heimatland festgelegte Regelstudienzeit nicht überschreiten.
Jedoch können Studiengänge, die auf deutscher Seite mit dem Staatsexamen und / oder auf französischer Seite mit einem concours (Jura, Lehramt) abschließen, unter bestimmten Umständen zu einer Studienverlängerung führen. Auch TIME-Programme führen zu einer Studienzeitverlängerung von mindestens einem Semester.
Die Studiendauer wird möglichst gleichwertig auf beide Partnerhochschulen verteilt. In der Regel beinhaltet die Studiendauer einen Auslandsaufenthalt von drei Semestern für Bachelorstudiengänge und von zwei Semestern für Masterstudiengänge.
Der Studierende hat die Möglichkeit, seinen Auslandsaufenthalt zu verlängern, wenn beide Programmbeauftragten und die gemeinsame Studienordnung dies erlauben.
Wenn der Studierende beschließt – obwohl ihn nichts dazu zwingt – im Partnerland zu bleiben oder wenn eine Abschlussarbeit fertig zu schreiben ist, erhält er für diesen zusätzlichen Zeitraum keine Mobilitätsbeihilfe der DFH.
Wenn hingegen der Studierende das Studienjahr an der Partnerhochschule wiederholen muss, dann kann er auf Antrag des Programmbeauftragten die Mobilitätsbeihilfe erhalten.