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Muss ein deutscher Studierender, der in einem integrierten Studiengang eingeschrieben ist, an der französischen Hochschule dieselben ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô wie ein französischer Studierender bezahlen? » Einschreibung und ¸éü³¦°ì³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µ an der DFH

Einschreibung

Alle DFH-Studierenden müssen sich zwischen dem 2. Mai und dem 30. September eines jeden Jahres bei der DFH einschreiben. Sobald sie in einen DFH-geförderten Studiengang aufgenommen wurden, müssen sie sich bis zur Erlangung des Doppeldiploms einschreiben und rückmelden. Die Einschreibung / ¸éü³¦°ì³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µ ist für alle Studierenden verpflichtend, unabhängig davon, ob sie sich  der Inlandsphase, in der Partnerlandsphase oder in der Drittlandsphase befinden.

Die Einschreibung bei der DFH erfolgt online auf der Webseite der DFH. Die Einschreibung ist zwischen dem 2. Mai und dem 30. September des Jahres N für das akademische Jahr N / N+1 möglich.

Die Einschreibung an der DFH ist gebührenfrei. Sie ist für den Erhalt einer Mobilitätsbeihilfe und für die Verleihung des DFH-Zertifikats erforderlich. Nach Einschreibung an der DFH erhält jeder Studierende eine Matrikelnummer.

Mit Einschreibung an der DFH verpflichten sich die Studierenden:

  • zur Teilnahme am gesamten Studienprogramm bis einschließlich der in der Studien- und Prüfungsordnung der beiden Partnerhochschulen vorgesehenen Abschlussprüfungen;
  • zur Fortführung des Studiums an der Partnerhochschule im Rahmen des Studiengangs und während der gesamten Förderdauer zur Teilnahme an allen vorgesehenen Prüfungen;
  • im Falle eines Studienabbruchs zu umgehender Benachrichtigung der Heimathochschule und der DFH;
  • im Falle eines Studienabbruchs zur Rückzahlung der erhaltenen Mobilitätsbeihilfe.
  • einen Abschlussbericht am Ende des Studiums auszufüllen.

Nein, beim Schlusstermin für die Einschreibung (30. September eines jeden Jahres) handelt es sich um einen endgültigen und verbindlichen Termin.

Die Heimathochschule ist diejenige, die den Studierenden für den integrierten Studiengang ausgewählt hat und an welcher dieser automatisch eingeschrieben ist. Die Partnerhochschule ist die Hochschule des anderen Landes, in dem der Studierende seine „Mobilitätsphase“ absolvieren wird.

Bei jedem integrierten Studiengang sind die Bedingungen und die Regelungen bezüglich der Einschreibung der Studierenden in einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Heimat- und der Partnerhochschule festgehalten.

In einigen Vereinbarungen wird ausdrücklich vorgesehen, dass die Studierenden sich an beiden Hochschulen während der Dauer des Studiengangs einschreiben müssen; andere sehen vor, dass der Studierende sich nur an der Hochschule einschreiben muss, in der er im laufenden Studienjahr studiert. Die Einschreibung bei der DFH muss in beiden Fällen zusätzlich erfolgen.

Nur die Studierenden, die nach dem von den Partnerhochschulen vorgesehenen Auswahlverfahren ausgewählt wurden, können sich bei der DFH einschreiben. Somit sind Gasthörer ausgeschlossen.

Die Matrikelnummer der DFH ist bei jedem Schriftwechsel mit der DFH anzugeben: Damit weiß die DFH sofort, in welchem Studiengang der Studierende sich befindet und kann schneller auf seine Fragen reagieren.

Nachdem der Studierende sich an der DFH eingeschrieben hat, muss seine Einschreibung durch seinen Programmbeauftragten validiert werden. Dieser bestätigt der DFH, dass der Studierende tatsächlich am integrierten Studiengang teilnimmt. Nach seiner Einschreibung muss der Studierende keine weiteren Schritte mehr für das aktuelle Jahr unternehmen. Er muss sich jedoch im nächsten akademischen Jahr bei der DFH rückmelden.

Die DFH zählt im akademischen Jahr 201/2018 mehr als 6.300 Studierende.

¸éü³¦°ì³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µ

Die Einschreibung bei der DFH gilt für das gesamte Studienjahr, die Studierenden brauchen sich für das zweite Semester nicht rückzumelden.

Die ¸éü³¦°ì³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µ an der DFH ist jedes Jahr obligatorisch bis zur Erlangung des Doppeldiploms. Sie erfolgt jedes Jahr zwischen dem 2. Mai und dem 30. September und gilt für das gesamte Studienjahr (Winter- und Sommersemester).

Jeder Studierender behält die gleiche Matrikelnummer während des gesamten Studiums. Wenn ein Studierender, der einen DFH-Studiengang abgeschlossen hat (z.B. einen Bachelor) jedoch einen neuen DFH-Studiengang beginnt (z.B. einen Master), muss er sich neu einschreiben und bekommt somit eine neue Matrikelnummer.

³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô

Nein, die Einschreibung an der DFH ist gebührenfrei.

Bei jedem integrierten Studiengang sind die ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô der Studierenden in einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Heimathochschule und der Partnerhochschule geregelt. In der Regel sollte es keine doppelte Zahlung von ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô geben.

Der Betrag der ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô wird von den Hochschulen festgelegt. Man muss sich also vor Beginn des Studiums an seiner Heimathochschule informieren. Der Studierende muss in der Regel nicht zwei Mal ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô zahlen (in Deutschland und in Frankreich).

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