Alle DFH-Studierenden müssen sich zwischen dem 2. Mai und dem 30. September eines jeden Jahres bei der DFH einschreiben. Sobald sie in einen DFH-geförderten Studiengang aufgenommen wurden, müssen sie sich bis zur Erlangung des Doppeldiploms einschreiben und rückmelden. Die Einschreibung / ¸éü³¦°ì³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µ ist für alle Studierenden verpflichtend, unabhängig davon, ob sie sich der Inlandsphase, in der Partnerlandsphase oder in der Drittlandsphase befinden.
Die Einschreibung bei der DFH erfolgt online auf der Webseite der DFH. Die Einschreibung ist zwischen dem 2. Mai und dem 30. September des Jahres N für das akademische Jahr N / N+1 möglich.
Die Einschreibung an der DFH ist gebührenfrei. Sie ist für den Erhalt einer Mobilitätsbeihilfe und für die Verleihung des DFH-Zertifikats erforderlich. Nach Einschreibung an der DFH erhält jeder Studierende eine Matrikelnummer.
Mit Einschreibung an der DFH verpflichten sich die Studierenden:
- zur Teilnahme am gesamten Studienprogramm bis einschließlich der in der Studien- und Prüfungsordnung der beiden Partnerhochschulen vorgesehenen Abschlussprüfungen;
- zur Fortführung des Studiums an der Partnerhochschule im Rahmen des Studiengangs und während der gesamten Förderdauer zur Teilnahme an allen vorgesehenen Prüfungen;
- im Falle eines Studienabbruchs zu umgehender Benachrichtigung der Heimathochschule und der DFH;
- im Falle eines Studienabbruchs zur Rückzahlung der erhaltenen Mobilitätsbeihilfe.
- einen Abschlussbericht am Ende des Studiums auszufüllen.
Nein, beim Schlusstermin für die Einschreibung (30. September eines jeden Jahres) handelt es sich um einen endgültigen und verbindlichen Termin.
Die Heimathochschule ist diejenige, die den Studierenden für den integrierten Studiengang ausgewählt hat und an welcher dieser automatisch eingeschrieben ist. Die Partnerhochschule ist die Hochschule des anderen Landes, in dem der Studierende seine „Mobilitätsphase“ absolvieren wird.
Bei jedem integrierten Studiengang sind die Bedingungen und die Regelungen bezüglich der Einschreibung der Studierenden in einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Heimat- und der Partnerhochschule festgehalten.
In einigen Vereinbarungen wird ausdrücklich vorgesehen, dass die Studierenden sich an beiden Hochschulen während der Dauer des Studiengangs einschreiben müssen; andere sehen vor, dass der Studierende sich nur an der Hochschule einschreiben muss, in der er im laufenden Studienjahr studiert. Die Einschreibung bei der DFH muss in beiden Fällen zusätzlich erfolgen.
Nur die Studierenden, die nach dem von den Partnerhochschulen vorgesehenen Auswahlverfahren ausgewählt wurden, können sich bei der DFH einschreiben. Somit sind Gasthörer ausgeschlossen.
Die Matrikelnummer der DFH ist bei jedem Schriftwechsel mit der DFH anzugeben: Damit weiß die DFH sofort, in welchem Studiengang der Studierende sich befindet und kann schneller auf seine Fragen reagieren.
Nachdem der Studierende sich an der DFH eingeschrieben hat, muss seine Einschreibung durch seinen Programmbeauftragten validiert werden. Dieser bestätigt der DFH, dass der Studierende tatsächlich am integrierten Studiengang teilnimmt. Nach seiner Einschreibung muss der Studierende keine weiteren Schritte mehr für das aktuelle Jahr unternehmen. Er muss sich jedoch im nächsten akademischen Jahr bei der DFH rückmelden.
Die DFH zählt im akademischen Jahr 201/2018 mehr als 6.300 Studierende.
Die DFH erstellt keine Studierendenausweise aber die Studierenden haben die Möglichkeit, eine internationale Studierenden-Karte zu bestellen: /informationen-fuer/studierende-doktoranden-alumni/studierende/internationale-studierenden-karte/