Ausschreibung für Hochschulen für das akademische Jahr 2004/2005 – Deutsch-Französische Hochschule fördert binationale Aufbau- und Masterstudiengänge
Saarbrücken, 23. Juni 2003
Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) fördert binationale Aufbau- und Masterstudiengänge. Diese stellen ein weiterführendes Angebot nach einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss dar. Die Ausschreibung gilt für das übernächste Studienjahr, also für 2004/2005 und betrifft nur Neuanträge. Die Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober 2003 bei der DFH eingegangen sein.
In die Förderung können deutsch-französische Studiengänge mit einem hohen Integrationsgrad aufgenommen werden, die zu zwei nationalen Abschlussdiplomen (akademischen Graden) führen. Grundsätzlich werden solche Studiengänge unterstützt, die den DFH-Ausschreibungskriterien für Aufbau- und Masterstudiengänge entsprechen. Das Studium an den beiden Hochschulstandorten muss durch einen gemeinsamen Studienplan auf der Grundlage einer studiengangsspezifischen Vereinbarung zwischen den beiden Hochschulen geregelt sein. Diese beinhaltet u.a. detaillierte Bestimmungen über die abzulegenden Prüfungen und die Anerkennung von an der Partnerhochschule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen. Die gemeinsam getragene Verantwortung für die Studien- und Prüfungsleistungen sollte ebenfalls daraus hervorgehen. Weiterhin sieht der gemeinsame Studienplan spezifische und komplementäre Studienangebote vor, die dem binationalen Charakter des Studienganges in besonderer Weise Rechnung tragen.
Studienleistungen und Studiendauer sind etwa gleichgewichtig auf beide Hochschulen zu verteilen. In der Regel sollen an jeder Partnerhochschule zwei Semester absolviert werden.
Zulassungsvoraussetzung ist ein Abschlussdiplom (akademischer Grad). Der weiterführende Studiengang endet mit der gemeinsam durchgeführten Abschlussprüfung und der Erlangung eines akademischen Grades. Die Zahl der pro Studienjahr an einem integrierten Aufbau- und Masterstudiengang teilnehmenden Studierenden sollte mittelfristig bei mindestens 10 (5+5) deutschen und französischen Studierenden liegen, die ihr Studienprogramm gemeinsam absolvieren.
Die finanzielle Förderung seitens der DFH kommt sowohl den Hochschulen wie auch den Studierenden zugute. Für die Hochschulen umfasst sie die Bezuschussung von Infrastrukturmitteln wie Tutoren- und Hilfskraftstunden, von Reisekosten für die Hochschullehrer und Verwaltungskosten, aber auch (fach-)sprachlicher Vorbereitung. Daneben gewährt die DFH Mobilitätsbeihilfen für die Studierenden, die sich in der Auslandsphase des binationalen Masterstudiums befinden.