Studienabbruch & Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe Archive - Franco-German University /en Wed, 31 Oct 2018 15:11:38 +0000 en-US hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.2.2 Muss man während einer Unterbrechungsphase bei der DFH eingeschrieben sein? /en/faq/muss-man-waehrend-einer-unterbrechungsphase-bei-der-dfh-eingeschrieben-sein Wed, 30 May 2018 07:05:30 +0000 /?post_type=faq&p=4029 Wenn es sich um eine vorübergehende Unterbrechung handelt, ist dies nicht erforderlich.

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Wenn es sich um eine vorübergehende Unterbrechung handelt, ist dies nicht erforderlich.

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Was passiert, wenn ein Studierender eine vorübergehende Studienunterbrechung beschließt? /en/faq/was-passiert-wenn-ein-studierender-eine-voruebergehende-studienunterbrechung-beschliesst Wed, 30 May 2018 07:04:46 +0000 /?post_type=faq&p=4027 Im Fall einer vorübergehenden Unterbrechung des Studiums muss der Programmbeauftragte die DFH schnellstmöglich anhand des hierfür vorgesehenen Formulars informieren. Ist die Unterbrechung nur zeitlich begrenzt, muss der Studierende die erhaltene Mobilitätsbeihilfe nicht zurückzahlen. Er muss das Studium nach der angekündigten Unterbrechung wiederaufnehmen und abschließen. Steht der Auslandsaufenthalt des Studierenden im Partner- oder Drittland nach der […]

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Im Fall einer vorübergehenden Unterbrechung des Studiums muss der Programmbeauftragte die DFH schnellstmöglich anhand des hierfür vorgesehenen Formulars informieren. Ist die Unterbrechung nur zeitlich begrenzt, muss der Studierende die erhaltene Mobilitätsbeihilfe nicht zurückzahlen. Er muss das Studium nach der angekündigten Unterbrechung wiederaufnehmen und abschließen. Steht der Auslandsaufenthalt des Studierenden im Partner- oder Drittland nach der Studienunterbrechung noch bevor, kann er grundsätzlich noch eine Mobilitätsbeihilfe der DFH erhalten (vorausgesetzt, er ist ordnungsgemäß eingeschrieben und der Status seines Studiengangs hat sich nicht geändert).

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Kann man von einem Studiengang in einen anderen von der DFH geförderten Studiengang wechseln? /en/faq/kann-man-von-einem-studiengang-in-einen-anderen-von-der-dfh-gefoerderten-studiengang-wechseln Wed, 30 May 2018 07:04:11 +0000 /?post_type=faq&p=4026 Ein solcher Wechsel stellt einen Studienabbruch dar, und der Studierende muss die bereits erhaltene Mobilitätsbeihilfe zurückzahlen. Findet der Wechsel unter Beibehaltung derselben Heimathochschule, aber mit einer anderen Partnerhochschule statt, kann dies zugelassen werden, jedoch unter der Voraussetzung, dass aller beteiligten Hochschulen zustimmen und gewährleistet ist, dass wenn der Studierende ohne Studienzeitverlängerung einen doppelten Abschluss zu […]

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Ein solcher Wechsel stellt einen Studienabbruch dar, und der Studierende muss die bereits erhaltene Mobilitätsbeihilfe zurückzahlen.

Findet der Wechsel unter Beibehaltung derselben Heimathochschule, aber mit einer anderen Partnerhochschule statt, kann dies zugelassen werden, jedoch unter der Voraussetzung, dass aller beteiligten Hochschulen zustimmen und gewährleistet ist, dass wenn der Studierende ohne Studienzeitverlängerung einen doppelten Abschluss zu erlangen.

Schließlich kann einem Wechsel innerhalb desselben Studiengangs in der Folge einer Umstrukturierung des Studiengangs (Umstellung auf BA / MA) zugestimmt werden.

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Wenn die Hochschule die Zulassung in das höhere Studienjahr ablehnt, ist in diesem Fall ein Studienabbruch gegeben? Ist dann der Studierende zu einer Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe verpflichtet? /en/faq/wenn-die-hochschule-die-zulassung-in-das-hoehere-studienjahr-ablehnt-ist-in-diesem-fall-ein-studienabbruch-gegeben-ist-dann-der-studierende-zu-einer-rueckzahlung-der-mobilitaetsbeihilfe-verpflichtet Wed, 30 May 2018 07:03:37 +0000 /?post_type=faq&p=4025 Im Fall einer Wiederholung des Studienjahrs muss der Studierende die erhaltene Mobilitätsbeihilfe nicht zurückzahlen. Wird das wiederholte Studienjahr im Dritt- oder Partnerland absolviert, kann er erneut Mobilitätsbeihilfe erhalten. Hat der Studierende die Möglichkeit einer Wiederholung und verweigert diese, handelt es sich um einen endgültigen Abbruch des Studiengangs, was eine Rückzahlungsverpflichtung der erhaltenen Mobilitätsbeihilfe nach sich […]

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Im Fall einer Wiederholung des Studienjahrs muss der Studierende die erhaltene Mobilitätsbeihilfe nicht zurückzahlen. Wird das wiederholte Studienjahr im Dritt- oder Partnerland absolviert, kann er erneut Mobilitätsbeihilfe erhalten.

Hat der Studierende die Möglichkeit einer Wiederholung und verweigert diese, handelt es sich um einen endgültigen Abbruch des Studiengangs, was eine Rückzahlungsverpflichtung der erhaltenen Mobilitätsbeihilfe nach sich zieht.

Hat der Studierende keine Zulassung zur Wiederholung des Studienjahrs, ist er vom Studiengang aufgrund ungenügender Leistungen ausgeschlossen und muss die erhaltene Mobilitätsbeihilfe nicht zurückzahlen.

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Müssen die Gründe für den Abbruch dargelegt werden? /en/faq/muessen-die-gruende-fuer-den-abbruch-dargelegt-werden Wed, 30 May 2018 07:02:37 +0000 /?post_type=faq&p=4024 Da ein Studienabbruch eine persönliche Entscheidung darstellt, verlangt die DFH keine Rechtfertigung des Studierenden. Wünscht der Studierende jedoch eine Rückzahlung auf Raten oder eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Rückzahlungsverpflichtung, muss er seine persönliche Situation in einem Schreiben an den Präsidenten der DFH erläutern und belegen (z.B. mit einem ärztlichen Attest).

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Da ein Studienabbruch eine persönliche Entscheidung darstellt, verlangt die DFH keine Rechtfertigung des Studierenden. Wünscht der Studierende jedoch eine Rückzahlung auf Raten oder eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Rückzahlungsverpflichtung, muss er seine persönliche Situation in einem Schreiben an den Präsidenten der DFH erläutern und belegen (z.B. mit einem ärztlichen Attest).

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Wie ist die Verfahrensweise bei der Beantragung eines Teilerlasses oder einer Sonderregelung für die Rückzahlung? /en/faq/wie-ist-die-verfahrensweise-bei-der-beantragung-eines-teilerlasses-oder-einer-sonderregelung-fuer-die-rueckzahlung Wed, 30 May 2018 07:02:10 +0000 /?post_type=faq&p=4023 Der Studierende muss zuerst seinen Abbruch in seinem persönlichen DFH-Bereich melden und dann seine Gründe und seine besondere Situation in einem Schreiben an den Präsidenten der DFH darlegen. Seine Hochschule wird schriftlich von der Entscheidung des Präsidenten unterrichtet. Im Falle einer Sonderregelung muss sich der Studierende mit seiner Heimathochschule über die Rückzahlungsmodalitäten einigen.

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Der Studierende muss zuerst seinen Abbruch in seinem persönlichen DFH-Bereich melden und dann seine Gründe und seine besondere Situation in einem Schreiben an den Präsidenten der DFH darlegen. Seine Hochschule wird schriftlich von der Entscheidung des Präsidenten unterrichtet. Im Falle einer Sonderregelung muss sich der Studierende mit seiner Heimathochschule über die Rückzahlungsmodalitäten einigen.

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Besteht bei der Rückzahlung die Möglichkeit von Ausnahme- bzw. Sonderregelungen im Falle eines Studienabbruchs? /en/faq/besteht-bei-der-rueckzahlung-die-moeglichkeit-von-ausnahme-bzw-sonderregelungen-im-falle-eines-studienabbruchs Wed, 30 May 2018 07:01:55 +0000 /?post_type=faq&p=4022 Kann man in manchen Fällen von der Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe ganz oder teilweise befreit werden? Kann man die Rückzahlung auf mehrere Monate verteilen? Grundsätzlich muss jeder Studierende die Gesamthöhe der bereits erhaltenen Mobilitätsbeihilfe in dem mit der Heimathochschule vereinbarten Zeitraum zurückzahlen. In Ausnahmen und im Fall eines unverschuldeten Studienabbruchs (z.B. bei Gesundheitsproblemen) kann der Studierende […]

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Kann man in manchen Fällen von der Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe ganz oder teilweise befreit werden?
Kann man die Rückzahlung auf mehrere Monate verteilen?

Grundsätzlich muss jeder Studierende die Gesamthöhe der bereits erhaltenen Mobilitätsbeihilfe in dem mit der Heimathochschule vereinbarten Zeitraum zurückzahlen.

In Ausnahmen und im Fall eines unverschuldeten Studienabbruchs (z.B. bei Gesundheitsproblemen) kann der Studierende um eine Rückzahlung in Raten oder um eine gänzliche oder teilweise Befreiung von der Rückzahlungsverpflichtung bitten. Diese Bitte muss an den Präsidenten der DFH gerichtet werden und von einem Schreiben des Programmbeauftragen begleitet sein.

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Kann man die Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe verweigern? /en/faq/kann-man-die-rueckzahlung-der-mobilitaetsbeihilfe-verweigern Wed, 30 May 2018 07:01:10 +0000 /?post_type=faq&p=4021 Indem der Studierende das Einschreibeformular der DFH validiert, hat er Kenntnis davon erhalten, dass im Falle eines Abbruchs des Studiengangs eine vollständige oder teilweise Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe verlangt werden kann.Er ist also eine Verpflichtung eingegangen. Im Falle einer Weigerung muss er mit Regressforderungen der Heimatuniversität rechnen. Man kann jedoch ein Schreiben an den Präsidenten der […]

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Indem der Studierende das Einschreibeformular der DFH validiert, hat er Kenntnis davon erhalten, dass im Falle eines Abbruchs des Studiengangs eine vollständige oder teilweise Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe verlangt werden kann.Er ist also eine Verpflichtung eingegangen. Im Falle einer Weigerung muss er mit Regressforderungen der Heimatuniversität rechnen.

Man kann jedoch ein Schreiben an den Präsidenten der DFH richten, in dem die Gründe für den Studienabbruch dargelegt werden und um einen teilweisen Erlass bitten. Dieses Schreiben muss von einem Schreiben des Programmbeauftragten begleitet sein.

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Welcher Betrag muss zurückgezahlt werden? /en/faq/welcher-betrag-muss-zurueckgezahlt-werden Wed, 30 May 2018 07:00:52 +0000 /?post_type=faq&p=4020 Muss die ursprüngliche Höhe oder eine reduzierte Summe zurückgezahlt werden? Grundsätzlich muss der Studierende die Gesamthöhe der von der Heimathochschule ausgezahlten Beihilfe bis zum Studienabbruch zurückzahlen.

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Muss die ursprüngliche Höhe oder eine reduzierte Summe zurückgezahlt werden?

Grundsätzlich muss der Studierende die Gesamthöhe der von der Heimathochschule ausgezahlten Beihilfe bis zum Studienabbruch zurückzahlen.

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Wie ist die Verfahrensweise? /en/faq/wie-ist-die-verfahrensweise Wed, 30 May 2018 07:00:29 +0000 /?post_type=faq&p=4019 Der Studierende muss die Heimathochschule und die DFH von seiner Absicht bzw. Entscheidung, den Studiengang abzubrechen, unterrichten. Zur Information der DFH ist es notwendig, das hierfür vorgesehene Formular in seinem persönlichen DFH-Bereich auszufüllen. Der Studierende muss die Mobilitätsbeihilfe an seine Heimathochschule zurückzahlen, die ihrerseits die Rückzahlung an die DFH vornimmt. Grundsätzlich muss die Rückzahlung schnellstmöglich […]

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Der Studierende muss die Heimathochschule und die DFH von seiner Absicht bzw. Entscheidung, den Studiengang abzubrechen, unterrichten. Zur Information der DFH ist es notwendig, das hierfür vorgesehene Formular in seinem persönlichen DFH-Bereich auszufüllen. Der Studierende muss die Mobilitätsbeihilfe an seine Heimathochschule zurückzahlen, die ihrerseits die Rückzahlung an die DFH vornimmt.

Grundsätzlich muss die Rückzahlung schnellstmöglich erfolgen.

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